Übermittlung elektronischer Lohnabrechnungen
Viele Sozialkassen und Versicherer können elektronische Lohnabrechnungen empfangen. Natürlich erhalten die Kassen nur die sie betreffenden Daten.
Übermittlungsarten
Die elektronische Übermittlung der Daten wird durch die beiden folgenden Wege sichergestellt:
- Automatische Übermittlung (PIV)
Die Daten werden via die swissdec-Stelle direkt an die Sozialkassen übermittelt.
- Manuelle Übermittlung (EIV)
Sie übermitteln die Abrechnungen manuell an die Sozialkassen.
Diese entsprechen dem ELM *-Standard.
* Die Übermittlung der Abrechnungen wird mit ELM oder PUCS bezeichnet. Beide beschreiben dieselben Dateiarten.
Empfänger von Lohndaten
Die Lohndaten können manuell an die folgenden Institutionen übermittelt werden:
- Suva
- Bundesamt für Statistik (BFS)
- Ausgleichskassen
- Versicherungen
Um eine aktualisierte Liste der Lohndatenempfänger anzuzeigen klicken Sie hier.
Beispiele
Hier sind Beispiele von Ausgleichskassen der Kantone Waadt und Bern:
