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Übermittlung elektronischer Lohnabrechnungen

Viele Sozialkassen und Versicherer können elektronische Lohnabrechnungen empfangen. Natürlich erhalten die Kassen nur die sie betreffenden Daten.

Übermittlungsarten

Die elektronische Übermittlung der Daten wird durch die beiden folgenden Wege sichergestellt:

Diese entsprechen dem ELM *-Standard.

* Die Übermittlung der Abrechnungen wird mit ELM oder PUCS bezeichnet. Beide beschreiben dieselben Dateiarten.

Empfänger von Lohndaten

Die Lohndaten können manuell an die folgenden Institutionen übermittelt werden:

  • Suva
  • Bundesamt für Statistik (BFS)
  • Ausgleichskassen
  • Versicherungen

Um eine aktualisierte Liste der Lohndatenempfänger anzuzeigen klicken Sie hier.

Beispiele

Hier sind Beispiele von Ausgleichskassen der Kantone Waadt und Bern: